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Gesellschaftliche Verantwortung

Der Verhaltenskodex für Lieferanten der Marathon Watch Company Ltd. beschreibt klar die Erwartungen, die wir an unsere Lieferanten stellen, und legt die Mindeststandards fest, deren Einhaltung wir von jeder Fabrik erwarten. Er soll sicherstellen, dass alle unsere Lieferanten sozial verantwortliche Geschäftspraktiken gemäß den Standards von SA8000 einhalten und dass alle Produkte, die für Marathon Watch Company Ltd. hergestellt werden, unter rechtmäßigen, humanen und ethischen Bedingungen produziert werden. Die teilnehmenden Unternehmen müssen sich freiwillig an diese Standards halten und deren strikte Einhaltung nachweisen, andernfalls besteht die Gefahr, dass die Zertifizierung ihrer Produktionsstätten und der ihrer Zulieferer widerrufen wird.

Alle Personen, die an der Produktion und Herstellung von Produkten oder Geschäftsmaterialien für Marathon Watch Company Ltd. beteiligt sind, müssen die SA8000-Normen einhalten und die Regeln unter allen Umständen befolgen.

Der SA8000-Verhaltenskodex ist in 9 Schlüsselbereiche unterteilt:

1. KINDERARBEIT

Es dürfen keine Mitarbeiter eingestellt werden, die jünger als 16 Jahre sind, oder unter dem Alter, das der Schulpflicht entgegensteht, oder unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalter, je nachdem, welches höher ist.

2. KRITERIUM DER ZWANGSARBEIT

Es darf keine unfreiwillige oder erzwungene Arbeit eingesetzt werden – weder in Form von Arbeitsverträgen, Schuldverschreibungen noch auf andere Weise.

3. GESUNDHEIT UND SICHERHEIT

Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld ist zu gewährleisten. Wenn Wohnräume für Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden, sorgen die Lieferanten für sichere und gesunde Unterkünfte.

4. VEREINIGUNGSFREIHEIT

Das Recht der Mitarbeiter auf Ausübung ihrer gesetzlichen Rechte auf Vereinigungsfreiheit, einschließlich des Beitritts oder Nichtbeitritts zu einer Vereinigung, ist anzuerkennen und zu respektieren.

5. DISKRIMINIERUNG

Bei der Einstellung, der Vergütung, dem Zugang zu Schulungen, der Beförderung, der Kündigung oder der Pensionierung darf keine Diskriminierung aufgrund der Rasse, der Kaste, der nationalen Herkunft, der Religion, einer Behinderung, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, der politischen Zugehörigkeit oder des Alters erfolgen oder unterstützt werden. Es wird kein Verhalten, einschließlich Gesten, Sprache und Körperkontakt, geduldet, das sexuell zwingend, bedrohlich, missbräuchlich oder ausbeuterisch ist.

6. DISZIPLINARVERFAHREN

Das Unternehmen darf sich nicht an körperlicher Bestrafung, geistigem oder körperlichem Zwang und verbaler Beleidigung beteiligen oder diese unterstützen.

7. ARBEITSZEITEN

Die gesetzlichen Beschränkungen für die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit in den Ländern, in denen die Produkte hergestellt werden, dürfen nicht überschritten werden. Die Lieferanten gewähren mindestens einen freien Tag pro Sieben-Tage-Zeitraum, es sei denn, dringende geschäftliche Erfordernisse werden erfüllt.

8. VERGÜTUNG

Es ist sicherzustellen, dass die für eine normale Arbeitswoche gezahlten Löhne stets mindestens den gesetzlichen oder branchenüblichen Mindeststandards entsprechen und ausreichen, um die Grundbedürfnisse des Personals zu befriedigen und ein gewisses Freizeiteinkommen zu sichern. Lohnabzüge zu disziplinarischen Zwecken sind nicht zulässig.

9. MANAGEMENTSYSTEME

Das Unternehmen muss die Strukturen und Verfahren einführen, um sicherzustellen, dass die Einhaltung der SA8000-Norm kontinuierlich überprüft wird.

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